Die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) sucht den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben. Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Atomgesetz (§ 9a Abs. 3 S. 2 AtG) sowie dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Demnach liegt es in der Verantwortung des Bundes, Endlager für radioaktive Abfälle zu errichten und zu betreiben. Diese Aufgabe und die damit zusammenhängenden hoheitlichen Befugnisse hat er der BGE übertragen. Der Bund nimmt weiterhin die Aufsicht wahr.
Quelle: www.bge.de/de/bge/aufgaben
Der Zwischenbericht für Teilgebiete führt ab Seite 233 mögliche Endlagerstätten in Landkreis Rotenburg auf.
Die Waldbrände im Osten Deutschlands sind trotz zahlreicher Einsatzkräfte noch immer nicht unter Kontrolle. Ursache solch großflächiger [...]
Nach einer fünfstündigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben Friedrich Merz, Markus Söder und Lars Klingbeil vor allem Enttäuschungen [...]
Dieser Sommer beginnt sehr heiß. In vielen Regionen steigen schon jetzt die Temperaturen auf über 30 Grad Celsius, mancherorts in Richtung 40 [...]