Die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) sucht den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleistet und betreibt die Endlager Konrad und Morsleben sowie die Schachtanlage Asse II und das Bergwerk Gorleben. Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Atomgesetz (§ 9a Abs. 3 S. 2 AtG) sowie dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Demnach liegt es in der Verantwortung des Bundes, Endlager für radioaktive Abfälle zu errichten und zu betreiben. Diese Aufgabe und die damit zusammenhängenden hoheitlichen Befugnisse hat er der BGE übertragen. Der Bund nimmt weiterhin die Aufsicht wahr.
Quelle: www.bge.de/de/bge/aufgaben
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